Kirchliches Nötigungsprivileg

Seit alters haben Kirchen und ähnliche religiöse Organisationen ihre Möglichkeiten weidlich ausgenutzt, Menschen zu bedrohen, einzuschüchtern, gefügig zu machen und zu erpressen.

§ 240 StGB definiert den Straftatbestand der Nötigung.

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Leider setzt Absatz (2) voraus, dass die Androhung „als verwerflich anzusehen“ sein muss.

Wer sieht was als verwerflich an ?

Hier liegt das Problem: die Kirche genießt seit alters das Privilegium der Nötigung. Sie kann nach ihrem Ermessen mit der Androhung göttlicher Strafe Menschen unter schweren Druck setzen und im ungünstigen Fall sogar seelisch erheblich schädigen. Eine nachvollziehbare Rechtfertigung dafür existiert nicht.

Wer will dafür garantieren, dass eine der mehr als 30 Varianten giftiger Theologie nicht auf die seelische Gesundheit sensibler Kinderseelen eine äußerst bedenkliche, destabilisierende und depressionsfördernde Wirkung haben kann?

Wenn eine mögliche Schädigung eigentlich plausibel und vorhersehbar und auch schon in etlichen Fällen eingetreten ist, wäre es eigentlich angebracht, dass Kirchen zumindest verpflichtet werden, zuzulassen, dass Gemeindemitglieder über mögliche Gefahren informiert werden, damit sie dann auf der Basis ausreichender Information ihr religiöses Selbstbestimmungsrecht vernünftig wahrnehmen können. Die Auflage, eine Informationskampagne zuzulassen, könnte auf Antrag vom Staat angeordnet werden. Doch leider sieht der Staat bisher keinen Handlungsbedarf – der Maxime folgend, dass sich der Staat „nicht in religiöse Lehrfragen einmischen“ dürfe. Diese Argumentation verkennt, dass es gar nicht um Einmischung in Lehrfragen, um das Einbringen einer theologischen Sichtweise geht, sondern nur um Wahrung der Informationspflicht, um die Einseitigkeit der Information in abgeschotteten religiösen Gruppen zu kompensieren.

Es nützt dem Gemeinwohl, wenn es Zeugen Jehovas schwergemacht wird, die Bluttransfusion zu verteufeln und Menschen sterben zu lassen, die mit einer Transfusion weitergelebt hätten. Es nützt dem Gemeinwohl, wenn es die katholische Kirche und perfektionistische Evangelikale in Zukunft viel schwerer haben, das Gewissen von Gläubigen mit Werkgerechtigkeit zu vergiften. Die überflüssige Belastung von Kranken- und Rentenkassen durch religiös bedingte Depressionen und Familienkatastrophen und nicht zuletzt viel persönliches Leid könnte weitgehend vermieden werden.

Sehen wir der Tatsache endlich ins Gesicht: viele religiöse Institutionen tun sich nun einmal sehr schwer damit, gravierende Fehler zuzugeben. („Gesetz der 50-jährigen„) Man will auf keinen Fall das Gesicht verlieren. Wen stört es, wenn der christliche Glaube dadurch bei vielen Menschen einen schändlichen und erbärmlichen Eindruck hinterlässt? Das eigene Ansehen unter Gleichgesinnten ist meist viel wichtiger.

Deshalb erscheint es uns naiv, religiösen Institutionen die Aufgabe der kritischen Selbstprüfung allein zu überlassen.

Eine durch den Staat überwachte Verpflichtung zur offenen Qualitätsdiskussion, in der auch Vertreter korrigierender Standpunkte alle Argumente präsentieren dürfen, macht ideologische Abschottung schwierig und ist ein äußerst wirksames Gegengift gegen Manipulation und Gehirnwäsche.

Artikel aktualisiert am 09.02.2024

1 thought on “Kirchliches Nötigungsprivileg”

  1. Also, in den Kirchen, die ich während meines Lebens besucht habe, wurde eben nicht mit Verdammung wegen allen möglichen Sünden gedroht. Uns wurde gepredigt, dass wir eben anständig leben sollen, dass wir bei allem, was wir tun, zuerst nachdenken sollen, ob es Gott gefällig ist oder eben nicht (und es im letzteren Fall zu lassen). – Und dass uns Gott NICHT alles verzeiht, wenn wir nicht bereuen, und nicht bekehren und bessern. Während Jürgen Meusel behauptet, die Kirchen würden uns nur immerwährende Verzeihung predigen und uns nur das sagen, was wir Gläubigen eben hören wollen. Ich frage mich, wie oft Jürgen Meusel überhaupt in einer katholischen Kirche war. Freilich ist mir jetzt auf meine alten Tage bewusst, dass die Katholische Kirche viele biblische Regeln eigenmächtig verändert hat, z.B. hat sie den Tag des Herrn vom Sabbat auf den Sonntag verlegt. Angeblich kommen alle Katholiken sowieso in die Hölle, wenn sie nicht JETZT, wo sie die Wahrheit erkannt haben, zu den Adventisten oder zu einer anderen freien Kirche wechseln. Schlimm für alte Menschen. Und ich HABE Depressionen gekriegt. Habe sie schon seit der Kindheit aber jetzt, wo das Leben größtenteils vorbei ist, sind sie durch meine Angst vor der Verdammung viel schlimmer geworden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert