Empfehlungen für die Gesetzgebung

Zur Förderung des verfassungsmäßig garantierten Rechtes auf den Schutz der Menschenwürde (Art 1,1 GG) empfehlen wir folgende notwendige Verbesserungen in der Gesetzgebung: Religiöse Gemeinschaften müssen per Gesetz verpflichtet werden, Schadensfälle zu dokumentieren, für die die Betroffenen das Verhalten haupt- oder ehrenamtlicher Mitglieder weiterlesen…